Was ist ein Bauträger?

Gemäß § 117 (4) der Gewerbeordnung idgF. umfasst das Tätigkeitsfeld eines Bauträgers die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, durchgreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.

Gewerbeordnung

Was ist das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)?

Gemäß § 1 (1) BTVG idgF. ist dieses Bundesgesetz auf Bauträgerverträge anzuwenden, bei denen der Erwerber vor der Fertigstellung vereinbarungsgemäß Zahlungen von mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an den Bauträger oder an Dritte entrichten muss. Dabei sind auch solche Zahlungen an den Bauträger oder an Dritte zu berücksichtigen, die der Erwerber für vom Bauträger angebotene oder vorgegebene Sonder- oder Zusatzleistungen entrichten muss.

Das BTVG soll daher den Erwerber von Wohnungen bzw. Gebäuden, die erst errichtet werden, davor schützen, für Geldzahlungen, die er erbringt, keinerlei Gegenleistung zu erhalten.

Bauträgervertragsgesetz

Welche Nebenkosten fallen bei einem Wohnungskauf an?

Beim Kauf einer Immobilie ist zu beachten, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch folgende Nebenkosten anfallen:

  • Grunderwerbssteuer: 3,5 %
  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 %
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung
  • Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragssteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
  •  Vermittlungsprovision – zahlen Sie keine, da Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Reihenhaus direkt vom Bauträger und somit provisionsfrei erwerben
  • Kosten für etwaige Fremdfinanzierung (je nach Vereinbarung mit dem finanzierenden Bankinstitut), Grundbucheintragungsgebühr: 1,2 %, allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif